
Wiesbaden, 13. November 2025 (JPD) – Mit einem bundesweiten Aktionstag haben deutsche Strafverfolgungsbehörden am Donnerstag gegen die Verbreitung islamistischer Propaganda im Internet vorgegangen. In zwölf Bundesländern wurden mehr als 100 polizeiliche Maßnahmen durchgeführt, darunter über 50 Durchsuchungen und zahlreiche Vernehmungen. Ziel der Einsätze waren vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, die verdächtigt werden, extremistisches Material in sozialen Netzwerken verbreitet zu haben. Koordiniert wurde die Aktion vom Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei.
Bundesweite Ermittlungen zu islamistischer Propaganda im Internet
Nach Angaben des BKA richteten sich die Maßnahmen gegen mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Strafvorschriften, darunter § 86 Strafgesetzbuch (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) sowie § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen). In Einzelfällen werde auch wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Verstößen gegen das Vereinsgesetz (§ 20 VereinsG) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) ermittelt.
Parallel zu den deutschen Maßnahmen fanden laut BKA auch Einsätze in Österreich und der Schweiz statt. Grundlage seien Erkenntnisse aus der laufenden Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ). Dort beobachten Experten täglich Online-Plattformen, um extremistische Inhalte frühzeitig zu identifizieren.
Junge Menschen im Fokus der Ermittlungen
Die Ermittler warnen seit Jahren vor der wachsenden Rolle digitaler Plattformen bei der Radikalisierung junger Menschen. Islamistische Gruppen verbreiten dort Propagandamaterial, das gezielt auf jugendliche Zielgruppen zugeschnitten ist – oft über kurze, emotionalisierte Videos und religiöse Gesänge („Nashids“) mit strafbarem Inhalt. Diese Inhalte werden über besonders populäre Social-Media-Kanäle gestreut, um Reichweite und Einfluss zu erhöhen.
Das BKA betonte, dass solche Online-Angebote häufig der erste Kontaktpunkt für Personen seien, die sich später in extremistische Strukturen hineinbewegen. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten im Ausland übermittelt das Amt entsprechende Informationen an die zuständigen Behörden anderer Staaten.