4. Juli 1957 – Bundestag erlässt Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz legt Grundlagen zum deutschen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Es dient der Erhaltung eines freien und vielseitigen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und gilt als Grundlage für die soziale Marktwirtschaft.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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