
Berlin, 27. Oktober 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Mannes gegen seine Verurteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof verworfen. Das Landgericht Leipzig hatte ihn bereits im Januar 2025 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
BGH bestätigt lebenslange Haft für Mord am Leipziger Hauptbahnhof
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, wenige Tage zuvor aus der Strafhaft entlassen und mehrfach vorbestraft, in einem Container am Leipziger Hauptbahnhof gemeinsam mit dem Opfer und weiteren wohnungslosen Personen übernachtet. Am 23. April 2024 misshandelte er das Opfer durch Schläge und Tritte, fesselte ihn anschließend und tötete ihn durch Strangulation mit einem Kabel über rund 30 Minuten. Weitere Personen am Tatort wurden unter Androhung von Gewalt gezwungen, bei der Beseitigung von Spuren zu helfen.
Das Landgericht bewertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe allein gehandelt, um Aggressionen am Opfer auszuleben, das er nicht mehr als Menschen, sondern als Objekt betrachtete. Die Überprüfung der Unterbringung in Sicherungsverwahrung durch den BGH ergab keine Rechtsfehler.
Mit der Entscheidung des 5. Strafsenats ist die lebenslange Freiheitsstrafe nun endgültig rechtskräftig.