Frankfurt am Main, 16. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Hauptverfahren in einem Fall wegen des Verdachts eines versuchten Embargo-Verstoßes eröffnet. Im Zentrum steht die mögliche unzulässige Verfügung über eingefrorene Gelder eines russischen Finanzinstituts in Höhe von mehr als 720 Millionen Euro. Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) folgte damit einem Antrag der Bundesanwaltschaft und leitete ein selbständiges Einziehungsverfahren ein.

OLG Frankfurt eröffnet Verfahren wegen versuchten Embargo-Verstoßes

Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft soll das betroffene russische Finanzinstitut am 3. Juni 2022 durch den Rat der Europäischen Union in den Anhang I der Russland-Embargo-Verordnung aufgenommen worden sein. Mit dieser Listung trat ein Verfügungsverbot über sämtliche Kontoguthaben des Unternehmens bei europäischen Finanzinstituten in Kraft. Dennoch sollen unbekannte Verantwortliche kurz darauf versucht haben, rund 720 Millionen Euro von einem Konto bei einer Frankfurter Bank abzubuchen.

Der Überweisungsauftrag sei von der Bank gestoppt worden und nicht zur Ausführung gelangt. Das OLG Frankfurt befasst sich nun im Hauptverfahren mit der Frage, ob der Versuch eines Embargo-Verstoßes vorlag und ob das Guthaben eingezogen werden kann. Es handelt sich um ein selbständiges Einziehungsverfahren, das nicht auf eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auf die Einziehung des Vermögenswerts gerichtet ist.

Hauptverhandlung in Frankfurt noch nicht terminiert

Ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlung steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest. Sobald dieser bestimmt ist, soll er gesondert bekannt gegeben werden. Der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts wird in der Hauptverhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern, einschließlich des Vorsitzenden, besetzt sein.

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