Berlin, 13. Oktober 2025 (JPD) – Der Innenausschuss des Bundestags hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem geplanten Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), sogenannten Tasern, bei der Bundespolizei befasst. Die meisten Sachverständigen rieten dabei zu größtmöglicher Zurückhaltung, lehnten die Einführung jedoch nicht grundsätzlich ab. Im Mittelpunkt stand der Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (BT-Drs. 21/1502).

Experten fordern strenge Voraussetzungen für Taser-Einsatz bei der Bundespolizei

Mehrere Expertinnen und Experten betonten, der Taser-Einsatz müsse rechtlich klar begrenzt und auf Situationen beschränkt bleiben, in denen er den Gebrauch von Schusswaffen vermeiden könne. Anja Bienert von Amnesty International mahnte eine eindeutige gesetzliche Grundlage unter Beachtung der Prinzipien von Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit an. Taser seien potenziell tödliche Waffen, deren Verharmlosung ein Risiko zunehmender Einsätze berge. Vollzugsbehörden müssten daher umfassend über jeden Einsatz Rechenschaft ablegen, forderte Bienert.

Der Strafrechtsexperte Professor Thomas Feltes warnte vor einer möglichen Eskalation von Polizeieinsätzen durch den Gebrauch von Tasern. Diese dürften nur bei einer unmittelbaren lebensbedrohlichen Gefahr eingesetzt werden. Feltes plädierte zudem für eine Pflicht zur Aktivierung von Bodycams während des Einsatzes.

Auch medizinische Aspekte spielten eine Rolle: Professor Rüdiger Lessig vom Universitätsklinikum Halle (Saale) erläuterte, dass Taser-Einsätze zwar in der Regel keine gravierenden Verletzungen verursachten, aber bei Vorerkrankungen oder Treffern in empfindlichen Körperbereichen schwerwiegende Folgen haben könnten. Eine EKG-Untersuchung nach dem Einsatz könne helfen, Risiken zu erkennen.

Uneinigkeit über rechtliche Einstufung der Taser

Unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen die rechtliche Einordnung der DEIG. Vertreter der Polizeigewerkschaften wie Andreas Roßkopf (GdP) und Heiko Teggatz (DPolG) sprachen sich für eine Einstufung als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ aus. Diese ermögliche eine flexiblere Prüfung der Verhältnismäßigkeit und entspreche den praktischen Erfahrungen aus den Erprobungsphasen. Laut Teggatz habe die sichtbare Einführung der Geräte in Dienststellen bereits zu einem deutlichen Rückgang von Gewalteskalationen geführt.

Dem widersprach Professor Marc Wagner von der Hochschule des Bundes. In 14 Bundesländern seien Taser bereits als Waffen eingestuft – eine Regelung, die sich seiner Ansicht nach auch für den Bund zwingend ergebe. Das geplante Gesetz schaffe erstmals eine rechtssichere Grundlage und beende die bisherige „rechtsgrundlose exekutive Zulassung“. Wagner empfahl, das Innenministerium gesetzlich zu ermächtigen, Testphasen künftig befristet zu genehmigen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Taser-Einsatz bei der Bundespolizei vereinheitlichen. Wann der Bundestag über das Vorhaben abstimmt, ist noch offen.

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