
Göttingen, 8. Oktober 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Eilantrag gegen die geplante Schließung der Außenstelle der Godehardschule in der Albrecht-von-Haller-Straße abgelehnt. Nach Auffassung der 4. Kammer (4 B 493/25) verletzt die geplante Auflösung die Rechte der Schüler und Eltern nicht, da der Hauptstandort der katholischen Bekenntnisschule weiterhin erhalten bleibt und das Bildungsangebot qualitativ unverändert bleibt.
Schließung der Godehardschule: Gericht bestätigt kommunales Selbstverwaltungsrecht
Die Außenstelle der Godehardschule existiert seit 1967 und wird als einzügige Einrichtung geführt. Die Stadt Göttingen hatte im Juni 2025 verfügt, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 alle Erstklässler nur noch am Hauptstandort in der Grätzelstraße eingeschult werden. Die Räumlichkeiten sollen künftig der nahegelegenen Brüder-Grimm-Schule zugewiesen werden, die unter anderem Sprachförderklassen und inklusive Bildung anbietet.
Eltern von vier Kindern hatten dagegen Eilanträge gestellt und unter anderem eine mangelhafte Prognose der Schülerzahlen sowie fehlende Alternativplanungen gerügt. Das Gericht wies diese Einwände zurück. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei der Außenstelle nicht um eine eigenständige Schule. Es existiere nur eine gemeinsame Schulleitung und ein einheitliches Lehrerkollegium, sodass die schrittweise Aufgabe keine rechtlich relevante Einschränkung darstelle.
Die Entscheidung beruht auf dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht der Stadt, das die Organisation und Weiterentwicklung des örtlichen Schulwesens umfasst. Auch die Verlängerung des Schulwegs oder die Möglichkeit, an der wohnortnahen Regelgrundschule angemeldet zu werden, ändere nichts an der Rechtmäßigkeit der Verfügung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.