
Saarlouis/Berlin, 7. Oktober 2025 (JPD) – Der Freispruch im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis im Jahr 1991 ist endgültig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Generalbundesanwalts gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verworfen. Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten bereits vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Freispruch nach Brandanschlag in Saarlouis rechtskräftig
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts äußerte der Angeklagte im September 1991 als Anführer der örtlichen Skinhead-Szene gegenüber zwei Bekannten, dass in Saarlouis „auch sowas passieren“ müsse, möglicherweise in Anknüpfung an Ausschreitungen gegen Asylsuchende und Ausländer in Ostdeutschland. In derselben Nacht setzte einer der beiden Bekannten die hölzerne Treppe des Asylbewerberheims in Brand. Ein Bewohner kam dabei ums Leben, die übrigen Hausbewohner konnten sich retten. Das Oberlandesgericht stellte jedoch fest, dass dem Angeklagten ein Gehilfenvorsatz fehlte, da er die Tat nicht aktiv unterstützt oder psychologische Hilfe geleistet habe.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, zuständig für Staatsschutzstrafsachen, sah in der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler. Insbesondere die Beweiswürdigung des Tatgerichts sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig.