Leipzig, 23. September 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer ehemaligen Hausärztin aus Moritzburg wegen des Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie weitgehend bestätigt. Die Ärztin war vom Landgericht Dresden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zudem wurde ihr für drei Jahre die Ausübung des ärztlichen Berufs untersagt. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig (Az. 5 StR 130/25).

    Gefälligkeitsatteste während der Corona-Pandemie: Urteil rechtskräftig

    Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Medizinerin ab Ende 2020 systematisch Atteste gegen Maskenpflicht und Impfungen ohne vorherige Untersuchung ausgestellt. Insgesamt wurden über 1.000 unrichtige Gesundheitszeugnisse erstellt, zum Teil auch in Verbindung mit manipulierten Testdokumentationen. Darüber hinaus täuschte die Angeklagte beim Kauf von Corona-Schnelltests ihre Zahlungsbereitschaft und besaß ein verbotenenes Elektroschockgerät.

    Der 5. Strafsenat des BGH sah keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Lediglich eine Klarstellung des Schuldspruchs war erforderlich, ohne Auswirkungen auf das Strafmaß. Damit ist das Urteil des Landgerichts Dresden endgültig bestätigt.

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner