
Berlin, 23. September 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Berufsrechts für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und weitere rechtsberatende Berufe vorgestellt. Ziel ist es, bestehende Regelungen zu vereinheitlichen, zu modernisieren und verständlicher zu gestalten. Besonders betreffen die Änderungen das Aufsichtsrecht der Kammern, die Abwicklung von Kanzleien sowie die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an den Berufsgerichten.
Der Entwurf sieht zudem eine Übertragung der Verwahrung von notariellen Urkunden von der Justiz auf die Archivverwaltungen vor, was den Zugang zu Unterlagen insbesondere für Forschungseinrichtungen erleichtern soll. Auch das Zentrale Vorsorgeregister soll gestärkt werden: Künftig können beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen aufgenommen werden, was die Information für Ärztinnen, Ärzte und andere Berechtigte verbessert.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Verbraucherschutz. So sollen die Vorschriften im Inkassorecht ausgeweitet werden, damit künftig auch Forderungseinzüge innerhalb von Konzernen den Schutzbestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterliegen. Darüber hinaus plant das Ministerium bürokratische Entlastungen für Anwältinnen, Anwälte und Steuerberatungsgesellschaften.
Die Länder und Verbände haben nun bis zum 31. Oktober Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen ähnlichen Entwurf vorgelegt, der jedoch wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte. Der neue Entwurf enthält zusätzliche Anpassungen und Erweiterungen.