
Schwerin, 22.09.2025 (JPD) Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Eilantrag eines Lebensmittelkonzerns abgelehnt, der den vorzeitigen Baubeginn eines Chemiewerks verhindern wollte. Beide Unternehmen sind im Industriegebiet Göhrener Tannen ansässig. Der Lebensmittelkonzern befürchtete, die Herstellung von Bioziden könne negative Auswirkungen auf seine Kaffeeproduktion haben.
Die 2. Kammer des Gerichts entschied jedoch, dass die Antragstellerin durch die Errichtung des Werks nicht in ihren Rechten verletzt werde. Maßgeblich sei allein, ob der vorzeitige Baubeginn nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz zulässig ist, nicht aber mögliche Folgen durch den späteren Betrieb. Der Lebensmittelkonzern könne sich zudem in einem späteren Klageverfahren gegen eine endgültige Genehmigung wenden.
Eilantrag gegen Chemiewerk-Bau bleibt erfolglos
Nach Auffassung des Gerichts lagen die Voraussetzungen für eine vorläufige Zulassung vor: Mit einer Genehmigung sei zu rechnen, es bestehe ein berechtigtes Interesse am Bau, und das Risiko eines Rückbaus werde vom Betreiber getragen. Untersuchungen des Munitionsbergungsdienstes hätten zudem ergeben, dass keine Gefahren durch Kampfmittel bestünden. Die Entscheidung (Az.: 2 B 1913/25 SN) ist noch nicht rechtskräftig; der Lebensmittelkonzern kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.