Berlin, 16. September 2025 (JPD) – Eine von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eingesetzte Expertenkommission hat ihre Arbeit zur Reform des Mietrechts aufgenommen. Ziel der Kommission ist es, bis Ende 2026 konkrete Vorschläge vorzulegen, wie der Tatbestand des Mietwuchers neu gefasst und Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig stärker sanktioniert werden können. Die Bundesregierung will damit ein faires und soziales Mietrecht stärken, das sowohl Mieter als auch Vermieter gleichermaßen berücksichtigt.

Mietrechtskommission soll Mietwucher und Verstöße gegen Mietpreisbremse eindämmen

Die Einsetzung der Kommission geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück. Vertreter von Mieter- und Vermieterverbänden, Wissenschaft, Justiz und Kommunen sind Teil des Gremiums, um unterschiedliche Perspektiven einzubringen. Bundesjustizministerin Hubig betonte, dass es spürbare Konsequenzen für jene geben müsse, die die Mietpreisbremse umgehen oder überhöhte Mieten verlangen.

Die Kommission wird in den kommenden Jahren regelmäßig zusammentreten und Vorschläge erarbeiten, die als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen sollen. Geplant ist unter anderem eine präzisere Regelung des Straftatbestands des Mietwuchers im Wirtschaftsstrafgesetz sowie eine klare Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Parallel dazu will das Justizministerium noch in diesem Jahr weitere Reformen anstoßen, etwa zu Indexmietverträgen, möblierten Wohnungen, Kurzzeitvermietungen und Schonfristzahlungen.

Mit der Arbeit der Expertenkommission zum Mietrecht soll die soziale Balance auf dem Wohnungsmarkt gesichert und die Bezahlbarkeit von Wohnraum langfristig gewährleistet werden. Hubig unterstrich, dass bezahlbares Wohnen ein zentrales Element sozialer Gerechtigkeit sei und das Mietrecht deshalb entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bleibe.

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