
Düsseldorf, 10. September 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ wegen des Messerangriffs auf dem Stadtfest in Solingen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 27-jährige Syrer wurde des mehrfachen Mordes, versuchten Mordes sowie schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Staatsschutzsenat stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte am 23. August 2024 drei Menschen getötet und sieben weitere teils schwer verletzt, als er auf Besucher des Festivals der Vielfalt am Fronhof einstach. Neun weitere Personen wollte er ebenfalls töten. Der Angriff, der nur wenige Minuten dauerte, war von ideologischer Überzeugung getragen und wurde vom „Islamischen Staat“ kurz darauf für sich reklamiert.
Urteil nach Messerangriff in Solingen: Sicherungsverwahrung angeordnet
Der Staatsschutzsenat sah es als erwiesen an, dass der Täter bereits seit Jahren die Ideologie des IS verinnerlicht hatte. Während der Tatnacht hatte er zuvor Bekennervideos erstellt und seine Absicht in Chats mit IS-Anhängern angekündigt. Aufgrund der Vielzahl der Opfer und der Brutalität des Vorgehens bewertete das Gericht die Schuld als besonders schwer. Sechs Nebenkläger erhielten im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld von bis zu 120.000 Euro zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.