18. Juni 1974 – Deutscher Bundestag verbietet TV-Werbung für Tabak

Der Bundestag beschließt einstimmig eine umfassende Reform des Lebensmittelrechtes, das die Verbraucher vor Täuschungen und gesundheitlichen Schäden schützen soll. So darf unter anderem für Tabakwaren künftig keine Rundfunk- und TV-Werbung mehr gesendet werden.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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