Münster, 28. August 2025 (JPD) – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durfte das zuvor anerkannte Abschiebungsverbot zugunsten eines tadschikischen Staatsangehörigen widerrufen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Mittwoch entschieden. Der Mann, der sich 2015 dem „Islamischen Staat“ angeschlossen und deswegen eine fünfjährige Freiheitsstrafe verbüßt hatte, kann nach Auffassung des Gerichts nach Tadschikistan abgeschoben werden. Dort drohten ihm nach den vorliegenden Erkenntnissen keine Folter oder menschenrechtswidrige Behandlungen.

    Das BAMF hatte das Abschiebungsverbot im Oktober 2024 aufgehoben, nachdem tadschikische Behörden zugesichert hatten, dass dem Betroffenen keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Eine bindende Verbalnote des tadschikischen Außenministeriums sichere ihm zudem zu, nicht erneut wegen der in Deutschland abgeurteilten Straftaten verfolgt zu werden. Das Gericht sah diese Zusicherungen als hinreichend belastbar an. Auch aktuelle Erkenntnisse ließen nicht darauf schließen, dass vergleichbare Rückkehrer in der jüngeren Vergangenheit misshandelt worden seien. Tadschikistan habe etwa wiederholt Haftbesuche durch deutsche Botschaftsangehörige ermöglicht, bei denen keine Verstöße festgestellt worden seien.

    Die Klage des Mannes gegen den Widerruf wurde daher abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

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