
München, 25. August 2025 (JPD) – Ein Münchner Rikscha-Fahrer, der im Englischen Garten regelmäßig unter der Aufschrift „Gratis“ Fahrgäste beförderte, ist wegen unerlaubter gewerblicher Tätigkeit zu einem Bußgeld von 55 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht München bestätigte mit Urteil vom 5. August 2024 (Az. 1111 OWi 238 Js 219698/23) die Entscheidung der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, die das Bußgeld verhängt hatte. Der Fahrer hatte argumentiert, er fahre nur „einfach so“ durch den Park und nehme Personen unentgeltlich mit.
Nach den Feststellungen des Gerichts trat der Mann jedoch regelmäßig im Bereich des Englischen Gartens als Anbieter von Rikscha-Fahrten auf, wartete gezielt auf Fahrgäste und sprach diese aktiv an. Zeugen bestätigten, dass er beinahe täglich mit Fahrgästen unterwegs war. Das Gericht wertete die Tätigkeit als gewerblich, auch wenn kein festes Entgelt verlangt wurde. Entscheidend sei, dass die Fahrten auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet gewesen seien, etwa durch Trinkgelder oder Spenden. Der Fahrer habe sich damit bewusst den Genehmigungsgebühren sowie den festgelegten Tarifen entzogen. Das Urteil ist rechtskräftig.