Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit versuchter Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts platzierte der Angeklagte in der Nacht zum 8. März 2024 eine als Weinkarton getarnte Sprengvorrichtung vor der Fahrertür eines Pkw, dessen Benutzung durch das gewollte Opfer er an diesem Tag erwartete. Der Angeklagte nahm in Kauf, das Opfer bei vollem Bewusstsein in Brand zu setzen und ihm tödliche Verletzungen zuzufügen. Am frühen Morgen löste jedoch nicht die vom Angeklagten anvisierte Person, sondern ein Passant die Sprengfalle aus. Dessen Kleidung geriet in Brand, und er trug massive Verbrennungen davon.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Landgericht Münster – Urteil vom 6. Dezember 2024 – 2 Ks 8/24 (30 Js 87/24)
Beschluss vom 14. Juli 2025 – 4 StR 281/25