
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen drei Frauen Anklage wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs erhoben, die als Abholerinnen bei einer falsche-Polizisten-Masche vor allem ältere Menschen um Wertsachen im Gesamtwert von rund 225.000 Euro gebracht haben sollen. Eine geplante Geldübergabe von 100.000 Euro konnte die Polizei rechtzeitig verhindern.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen drei Frauen im Alter von 41, 28 und 22 Jahren Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben, die als Abholerinnen von Vermögenswerten nach vorherigen Anrufen falscher Polizisten agiert haben sollen. Ihnen wird gemeinschaftlicher gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.
Zwischen dem 10. April und dem 22. Mai 2025 sollen Mitglieder der Gruppierung, der auch die Angeschuldigten angehörten, überwiegend ältere Menschen angerufen und vor angeblich bevorstehenden Einbrüchen gewarnt haben. So sollen sie die Geschädigten davon überzeugt haben, ihre Vermögenswerte – Bargeld, Schmuck oder sonstige Wertsachen – vermeintlich zur Sicherung an vor Ort erscheinende „Ermittler“ zu übergeben.
Die 28-Jährige soll in fünf Fällen als eine dieser „Ermittlerinnen“ in Erscheinung getreten sein, in zwei dieser Fälle gemeinsam mit der 22-Jährigen. In einem Fall soll die 28-Jährige beispielsweise bei einem 73-jährigen Geschädigten Bargeld in Höhe von 41.000 Euro sowie eine Münzsammlung im Wert von 40.000 Euro unter einem fingierten Vorwand entgegengenommen haben. In einem weiteren Fall sollen von einer Zeugin Goldmünzen und Schmuck im Wert von 11.000 Euro übergeben worden. Insgesamt beläuft sich der durch die ihr zur Last gelegten Taten verursachte Schaden auf rund 225.000 Euro.
In einem weiteren Fall wird der 22-Jährigen und der 28-Jährigen vorgeworfen, sich gemeinsam mit der 41-jährigen Mitangeschuldigten zum Zwecke der Übergabe von Bargeld in Höhe von 100.000 Euro an einen verabredeten Treffpunkt begeben zu haben. Diese Geldübergabe konnte durch das rechtzeitige Eingreifen der Polizei und die Festnahme der drei Frauen verhindert werden.
Gegen alle drei wurden am 23. Mai 2025 Untersuchungshaftbefehle erlassen und in Vollzug gesetzt, die 41-Jährige ist mittlerweile haftverschont, also gegen Auflagen auf freiem Fuß.
Staatsanwaltschaft Berlin, 08.08.2025