Die Zahl polizeilich erfasster antiziganistischer Straftaten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und erreichte 2024 mit 195 Fällen einen neuen Höchststand. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD ihre besondere Verantwortung für den Schutz der Sinti und Roma in Deutschland.

    Die Zahl polizeilich erfasster antiziganistischer Straftaten ist in den Jahren 2022 bis 2024 gestiegen. Das geht aus der Antwort (21/1039) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/817) hervor. Für das Jahr 2022 wurden demnach 145 Fälle registriert, für 2023 insgesamt 171 und für 2024 195. Für den Zeitraum Januar bis Mai 2025 wurden 47 Straftaten gemeldet. Die meisten Delikte entfielen auf Volksverhetzung, Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung. Die Erfassung erfolgt im Kriminalpolizeilichen Meldedienst unter dem Themenfeld „Hasskriminalität“ mit der Unterkategorie „antiziganistisch“.

    Die Bundesregierung betont in der Antwort die Notwendigkeit des Amtes des Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland. Ziel sei es, Diskriminierung entgegenzuwirken, gleichberechtigte Teilhabe zu fördern und die Erinnerung an die Verfolgung der Minderheit wachzuhalten. Sie bekennt sich nach eigenen Angaben zur besonderen Verantwortung Deutschlands für den Schutz und die Förderung von Sinti und Roma in Deutschland und Europa. „Zentrale Erfolge und Fortschritte“ werden laut Bundesregierung im Tätigkeitsbericht des Beauftragten (20/15140) dargestellt. Der Haushaltsansatz für das Amt belief sich laut Antwort zuletzt auf rund 1,8 Millionen Euro jährlich.

    HiB Nr. 331, 04.08.2025

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