
Ein 36-jähriger Berliner soll aus Eifersucht einen Geschäftsmann durch Brandstiftungen, eine Sprengstoffexplosion, Drohungen und Sachbeschädigungen schwer geschädigt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Wohnungseinbruchdiebstahls erhoben.
Weil er glaubte, dass seine nunmehr getrennt lebende Ehefrau ein sexuelles Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, einem mittlerweile 42 Jahre alten Geschäftsmann aus Neukölln, habe, soll ein mittlerweile 36-Jähriger diesen massiv durch verschiedene Straftaten geschädigt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, (versuchter schwerer) Brandstiftung in zwei Fällen, Sachbeschädigung in zwei Fällen und mehreren Bedrohungen Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Sie wirft ihm zudem einen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl gemeinsam mit einem 51-Jährigen und einem 35-Jährigen vor, letzterem zudem Verstöße gegen das Waffengesetz.
Im November 2024 soll der 36-Jährige dem Geschäftsmann zunächst angedroht haben, ihn „abzuknallen“. Kurz zuvor soll er mit einer Spitzhacke drei Schaufensterscheiben von zwei Geschäften des Mannes in der Neuköllner Karl-Marx-Straße beschädigt und so einen Schaden von 30.000 Euro verursacht haben.
Zwei Tage später soll er dem Bruder des 42-Jährigen in dessen Ladengeschäft mit dessen Tod gedroht haben, am 24. Dezember 2024 soll er eine Mitarbeiterin in dem anderen Geschäft bedroht haben.
Wiederum zwei Tage später soll er ein Auto des Geschäftsmannes in der Werbellinstraße in Brand gesetzt haben (Schaden: rund 44.000 Euro), am 28. Januar 2025 ein anderes Fahrzeug des Mannes in der Leipziger Straße (Schaden am Fahrzeug: rund 100.000 Euro).
Am 15. Februar 2025 schließlich soll er vor einem der Ladengeschäfte in Neukölln eine ein sog. „Kugelbombe“ mit einer Explosionsmasse von 1.000 Gramm gezündet haben, wodurch an dem Geschäft massive Schäden auftraten (Schadenswert: etwa 30.000 Euro).
Der 36-Jährige wurde am 11. März 2025 aufgrund eines zuvor von der Staatsanwaltschaft Berlin erwirkten Haftbefehls festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die beiden Mitangeschuldigten, mit denen er Anfang Oktober über den Balkon vergeblich in eine Wohnung in der Wustermarker Straße in Spandau einzubrechen versucht haben soll, wurden am 7. Mai 2025 festgenommen, einer von ihnen aber mittlerweile haftverschont – also unter Auflagen auf freiem Fuß.
Staatsanwaltschaft Berlin, 01.08.2025