
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Innenminister Alexander Dobrindt zur Reform des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes beschlossen, um sensible Bereiche von Staat und Wirtschaft besser vor Spionage, Sabotage und Extremismus zu schützen. Zugleich sollen die Verfahren digitalisiert und die Beihilfebearbeitung für Bundesbedienstete beschleunigt werden.
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Reform des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, sensible Bereiche in Staat und Wirtschaft künftig noch besser vor Spionage, Sabotage und anderen Gefahren zu schützen. Gleichzeitig wird auch die Beihilfebearbeitung für Bundesbedienstete nutzerfreundlicher und effizienter gestaltet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Die Sicherheitslage bleibt angespannt. Wir erleben Bedrohungen von außen wie von innen. Gerade deshalb müssen wir besonders sensible Bereiche noch konsequenter schützen. Mit der Reform unseres Sicherheitsüberprüfungsgesetzes stärken wir die Möglichkeiten der Behörden, potenzielle Täter früher zu erkennen und Gefahren abzuwehren.“
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- strengerer Sabotageschutz: Personen, die in besonders sicherheitskritischen Bereichen arbeiten, etwa in der IT von Bundesbehörden, in kritischen Infrastrukturen oder im Bevölkerungsschutz, werden künftig noch sorgfältiger überprüft.
- Internetrecherchen: Öffentliche Profile in sozialen Netzwerken oder anderen Online-Plattformen sollen künftig standardmäßig bei allen Sicherheitsüberprüfungen berücksichtigt werden. So lassen sich verfassungsfeindliche Tendenzen frühzeitig erkennen.
- Digitalisierung der Verfahren: Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, die Sicherheitsüberprüfungen vollständig zu digitalisieren. Das spart Zeit, Ressourcen und sorgt für eine moderne, effiziente Bearbeitung.
- Verbesserung der Beihilfebearbeitung: Mit einer neuen Regelung im Bundesbeamtengesetz wird sichergestellt, dass Bundesbeamte ihre Auslagen zügig und zuverlässig erstattet bekommen. Lange Bearbeitungszeiten sollen damit der Vergangenheit angehören.
Den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier: www.bmi.bund.de/21266840
BMI, 30.07.2025