
Das Urteil gegen den Fernsehkoch Alfons Schuhbeck ist rechtskräftig: Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts München I verurteilte den 76‑Jährigen am 14. Juli 2025 wegen zahlreicher Wirtschaftsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Da weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben, ist die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig geworden. Sie umfasst auch die frühere Verurteilung vom Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe.
Schuhbeck wurde insbesondere wegen vier Fällen des Betrugs, 16 Fällen des Subventionsbetrugs, neun Fällen der Insolvenzverschleppung, drei Fällen der Verletzung der Buchführungspflicht und elf Fällen des vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. In der Hauptverhandlung hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt, das Teil eines verfahrensverkürzenden Deals war und einen Strafrahmen zwischen vier Jahren und vier Jahren und acht Monaten vorsah. Das Gericht blieb mit der Gesamtstrafe am unteren Rand dieses Rahmens.
Im Zentrum des Urteils standen insbesondere Betrugshandlungen im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Rund 460.000 Euro an staatlichen Hilfen hatte Schuhbeck unberechtigt beantragt und erhalten. Daneben ließ er seine insolventen Unternehmen über Jahre weiterlaufen, obwohl er spätestens seit 2017 keine positive Fortführungsprognose mehr vorweisen konnte. Die Kammer warf ihm vor, „den Schein aufrechterhalten“ und in einer nationalen Notlage aus eigennützigen Motiven gehandelt zu haben.
Da das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist, liegt die Entscheidung über den weiteren Vollzug nun bei der Staatsanwaltschaft München I. Schuhbecks Haftantritt ist derzeit aufgrund einer schweren Erkrankung ausgesetzt.