Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter verworfen, die wegen Mordes an einer hochschwangeren Frau sowie weiterer schwerer Straftaten zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. 

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort. 

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

    Beschluss vom 9. Juli 2025 – 6 StR 28/25 

    Vorinstanz: 

    Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 24. Juli 2024 – 19 Ks 113 Js 285255/22 

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