
Der Haushaltsetat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts für 2025 beläuft sich auf rund vier Milliarden Euro und liegt damit etwa 93,8 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Während der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskanzleramt höhere Ausgaben verzeichnen, bleiben die Kulturausgaben stabil bei 2,3 Milliarden Euro. Strukturelle Änderungen betreffen unter anderem die Integration der Aufgaben der Integrationsbeauftragten ins Arbeitsministerium und die künftige Ansiedlung der Ostbeauftragten im Finanzministerium.
Der Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts sieht in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von vier Milliarden Euro vor. Das sind rund 93,8 Millionen Euro weniger als im Jahr 2024. Als Einnahmen sind im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 (21/500) im Einzelplan 04 32,3 Millionen Euro ausgewiesen – 536,0 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.
Der Regierungsentwurf des Einzelplans spiegelt noch nicht vollständig die veränderten Zuständigkeiten und Ressortzuschnitte wider.
Zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts gehört auch der Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414). Im laufenden Jahr soll der Nachrichtendienst 1,2 Milliarden Euro verausgaben können – 111,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Für das Bundeskanzleramt (Kapitel 0412) sind Ausgaben in Höhe von 240,1 Millionen Euro vorgesehen, 45,6 Millionen Euro mehr als 2024. Der Zuwachs erklärt sich größtenteils durch die Ausgaben für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts, für den 2024 90 Millionen Euro eingestellt waren.
Die „Zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des Bundeskanzleramts“ (Kapitel 0411) sollen in diesem Jahr 82,7 Millionen Euro betragen – 12,7 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Steigerung geht nahezu vollständig auf gestiegene Personalausgaben zurück.
Zum Geschäftsbereich gehört auch der Kulturetat (Kapitel 0451 bis 0454 und 0456), der vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet wird. In diesen Kapiteln sind wie im Vorjahr insgesamt Ausgaben in Höhe von 2,3 Milliarden Euro vorgesehen.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0431 und 0432) soll in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 144,7 Millionen Euro erhalten. Im Vorjahr waren es 148,2 Millionen Euro.
Für die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415) sind im Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von 18,2 Millionen Euro etatisiert. 2024 waren es 16,6 Millionen Euro. Die Ostbeauftragte soll künftig im Bundesfinanzministerium angesiedelt werden.
Als entfallend ist das Kapitel zur Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie für Antirassismus (Kapitel 0413) gekennzeichnet. Hierfür waren im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 35,7 Millionen Euro eingeplant. Die Aufgaben der Beauftragen sollen künftig im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Kapitel 1117) wahrgenommen werden. Dort sind für 2025 Ausgaben in Höhe von 28,4 Millionen Euro vorgesehen.
HiB Nr. 277, 03.07.2025