
Bayern überprüft derzeit alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf mögliche Verbindungen zur AfD. Hintergrund ist die Aufnahme der Partei in das Verzeichnis extremistischer Organisationen, das für die Verfassungstreueprüfung im öffentlichen Dienst herangezogen wird. Die Betroffenen müssen einen Fragebogen ausfüllen und Auszüge aus dem Bundeszentralregister vorlegen.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit müssen derzeit einen Fragebogen zu möglichen Verbindungen zu extremistischen Organisationen ausfüllen. Hintergrund ist die Entscheidung des bayerischen Ministerrats vom 24. Juni, die AfD in das Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen aufzunehmen. Die Maßnahme basiert auf der Bekanntmachung zur Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und gilt nun auch für Personen im richterlichen Ehrenamt.
Die Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Andrea Breit, teilte bei einem Pressetermin in Würzburg mit, dass im Zuge dieser Entscheidung nun alle ehrenamtlichen Richter überprüft werden. Dazu erhalten sie einen Fragebogen, der im Freistaat bei allen Bewerbungen für den öffentlichen Dienst verwendet wird und seit der Aufnahme der AfD auch deren Mitgliedschaften erfasst. Zusätzlich würden Auszüge aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Eine aktive Recherche durch die Justiz, etwa in sozialen Netzwerken, komme nicht in Betracht – die Verantwortung für vollständige Angaben liege bei den Betroffenen.
Innenminister Joachim Herrmann erklärte, Ziel sei es, sicherzustellen, dass auch Ehrenamtliche die freiheitlich-demokratische Grundordnung uneingeschränkt unterstützen. Eine bloße Mitgliedschaft in der AfD führe nicht automatisch zu Konsequenzen, könne aber eine Einzelfallprüfung nach sich ziehen. Grundlage der Entscheidung sei die Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das die AfD seit 2022 beobachtet. Das Verwaltungsgericht München bestätigte diese Beobachtung jüngst als rechtmäßig.
Die AfD zählt in Bayern rund 7.200 Mitglieder. Mit der neuen Einstufung ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für den Zugang zum öffentlichen Dienst.