3. Juni 1953 – Deutscher Bundestag beschließt erstmals Gesetz über den Länderfinanzausgleich

Die Abgeordneten votieren für eine Regelung, nach der die wohlhabenderen Bundesländer 1953 und 1954 Ausgleichszahlungen an die übrigen Länder entrichten müssen. Damit wird das seit 1950 geltende Prinzip erstmals gesetzlich geregelt.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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