Justizminister Herbert Mertin hält den von der EU-Kommission am 11. Mai 2022 vorgestellten Entwurf zur geplanten Kontrolle der Kommunikation via Internet für naiv und nicht brauchbar. „Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch ist in unserer Zeit der zunehmenden Digitalisierung, in der die Täterinnen und Täter die Anonymität des Internets nutzen und sich Inhalte in Windeseile auf der ganzen Welt verbreiten, eine der größten Herausforderungen. Dieses Thema ist mir auch persönlich ein großes Anliegen! Es hat jedoch keinen Sinn, Unmengen an Daten unbescholtener und unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger zu durchsuchen und wie mit einem riesigen Staubsauger abzusaugen, um eventuell auf kinderpornografisches Material zu stoßen.“

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, die er ganz aktuell am 5. April 2022 am Fall Irlands bestätigt hat, ergibt sich eindeutig, dass eine solche anlasslose und massenweise Auswertung von Daten unzulässig ist. „Das sollte eigentlich auch der zuständigen EU-Kommissarin bekannt sein“, merkte der Justizminister an und forderte stattdessen: „Man sollte stattdessen auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Regelungen aus anderen Mitgliedsstaaten alle Möglichkeiten zur effektiven Strafverfolgung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornografie ausschöpfen.“

Gerade in Fällen von Kinderpornografie stellt die IP-Adresse oft den einzigen Anhaltspunkt zur Ermittlung der Identität der oder des Tatverdächtigen dar. Ich schlage daher vor, möglichst schnell eine rechtssichere gesetzliche Regelung für die Speicherung von Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) zu schaffen. Das lässt der Europäische Gerichtshof nämlich zu; allerdings auf einen absolut notwendigen Zeitraum begrenzt“, so der Minister.

„Diesen Weg sollten wir gehen und nicht auf eine – noch nicht vorhandene – Software setzen, die vermutlich ohnehin an der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mancher Messengerdienste scheitern wird. Der von Frau EU-Innenkommissarin Johansson beschriebene Magnet zur Suche nach den Stecknadeln im Heuhaufen wird nicht funktionieren. Wir sollten dafür sorgen, dass wir dort erst gar nicht suchen müssen“, erklärte der Minister abschließend.

Information

Die EU-Kommission hat am 11. Mai 2022 den Entwurf einer Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2022/155(COD)) vorgelegt. Der Verordnungsentwurf enthält unter anderem die oben geschilderten Befugnisse zur inhaltlichen Kontrolle interpersoneller Kommunikation im Internet (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:13e33abf-d209-11ec-a95f-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_1&format=PDF).

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. April 2022 (C-140/20) befasst sich mit der Vereinbarkeit der irischen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht. Der EuGH hat dies zum Anlass genommen, erneut grundsätzliche Ausführungen zu den zulässigen Möglichkeiten und Grenzen der Speicherung von Daten im Internet zu tätigen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:62020CJ0140).

IP-Adressen sind – vereinfacht gesagt – Zahlenkombinationen, die dafür Sorge tragen, dass die zu einem Netzwerk gehörenden Computer untereinander kommunizieren und Daten austauschen können. Sie stellen sicher, dass jedes Gerät im Netzwerk eindeutig identifiziert werden kann. Zusammen mit einem Zeitstempel stellen sie daher einen wichtigen Ansatz insbesondere für strafrechtliche Ermittlungen zur Identifizierung der Personen dar, die kinderpornografisches Material im Internet verbreiten oder abrufen. Die meisten IP-Adressen sind dynamisch, d.h. sie werden bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben. Die Ermittlung des einer IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordneten Anschlussinhabers ist zeitkritisch, da diese Daten von den Providern aktuell nur auf freiwilliger Basis und meist für sehr kurze Zeit gespeichert werden.

Quelle: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 23. Mai 2022

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