23. Mai 1949 – Grundgesetz verkündet

Der Parlamentarische Rat verkündet in einer feierlichen Sitzung das für die drei Westzonen geltende Grundgesetz, nachdem die Länderparlamente zuvor die Annahme beschlossen und die alliierten Militärgouverneure es genehmigt hatten.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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