Gleiss Lutz hat die Hypo Real Estate Holding GmbH („HRE“) bei der
    Beendigung des seit dem Jahr 2010 laufenden
    Kapitalanleger-Musterverfahrens und der noch anhängigen Anlegerklagen
    beraten und vertreten.

    Grundlage ist die in der Geschichte des
    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes („KapMuG“) bislang kaum genutzte
    Möglichkeit nach §§ 17 ff. KapMuG, einen Vergleich im Musterverfahren zu
    schließen, durch den das Musterverfahren selbst und gleichzeitig alle
    ausgesetzten Ausgangsverfahren beendet werden. Das Oberlandesgericht
    München hat den mit der Musterklägerin ausgehandelten Vergleich
    genehmigt und konnte inzwischen auch die Wirksamkeit des Vergleichs
    feststellen, nachdem das erforderliche Zustimmungsquorum auf Klägerseite
    erreicht ist. Der Vergleich sieht nach Erwerbszeitpunkten
    differenzierende Vergleichszahlungen vor, die im Durchschnitt bei ca.
    26,5 % der nominellen Klageforderung liegen.

    Im Zuge der Finanzkrise 2008 hatten Aktionäre die HRE vor dem
    Landgericht München I wegen vermeintlicher kapitalmarktbezogener
    Informationspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
    Die zeitweise ca. 300 Einzelklagen wurden aufgrund eines eingeleiteten
    Kapitalanleger-Musterverfahrens ausgesetzt. Im Jahr 2022 hatte die HRE
    bereits die beiden größten Ausgangsverfahren des damaligen Musterklägers
    durch Einzelvergleich beendet und konnte seitdem auch zahlreiche weitere
    Verfahren individuell abschließen. Von dem aktuellen Vergleich sind noch
    ca. 100 Kläger betroffen.

    Für die HRE war im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens ein
    Gleiss Lutz-Team um Prof. Dr. Eric Wagner (Partner) und Dr. René M.
    Kremer (Counsel, beide Dispute Resolution, beide Stuttgart) tätig.

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