Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
    (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer
    gehen heute mit einem gemeinsamen Aktionstag gegen Verfasser von gezielt gegen Politikerinnen
    und Politiker gerichteten Hasspostings vor. Dazu finden seit 06:00 Uhr Durchsuchungen bei und
    Vernehmungen von über 100 Beschuldigten in den folgenden Bundesländern statt: Baden-Württemberg,
    Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-
    Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.

    Ausgangspunkt des Aktionstages sind Initiativermittlungen von ZIT und BKA zu Äußerungen auf
    Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Dabei
    wurden über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprüft. Im Rahmen dieses Ermittlungskomplexes konnten über 100 mutmaßliche Verfasser von Hasspostings identifiziert und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Bearbeitung der einzelnen Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte ist anschließend durch die zuständigen Staatsanwaltschaften der Bundesländer übernommen worden.

    Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch
    (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen
    Lebens besonders streng unter Strafe stellt. Dabei ist es unerheblich, ob Geschädigte auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene tätig sind: Amts- und Mandatsträger werden von § 188 StGB ungeachtet der politischen Ebene gegen Hasspostings strafrechtlich besonders geschützt. Die Gesetzesnovelle sieht darüber hinaus in § 194 StGB vor, dass die zuständigen Behörden in besonders gravierenden Fällen öffentlicher Tatbegehung nicht auf Strafanträge der Betroffenen warten müssen, sondern wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen einschreiten können.

    Bei den von ZIT und BKA festgestellten Straftaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021
    handelt es sich einerseits um Beleidigungen gegen bundesweit bekannte Politikerinnen und Politiker.
    Andererseits enthalten die Hasspostings irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte
    Falschzitate, die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet erscheinen. Geschädigte
    in den aktuell laufenden Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte sind Politikerinnen
    und Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen.


    Torsten Kunze, Hessischer Generalstaatsanwalt:
    „Dieser Aktionstag verdeutlicht das Ausmaß, in dem Amts- und Mandatsträger im Internet beleidigt,
    verleumdet und bedroht werden. Um zu verhindern, dass durch einen Rückzug der Betroffenen ein demokratiegefährdendes Ausmaß erreicht wird, verfolgen wir diese Straftaten konsequent und in enger
    Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften der anderen Bundesländer.“


    Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes:
    „Die Meinungsfreiheit stößt an Grenzen, sobald es um Verleumdung, Beleidigung und Bedrohung geht.
    Mit dem Aktionstag machen wir klar: Wer Hassbotschaften postet, muss damit rechnen, dass danach
    die Polizei vor der Türe steht. Aber auch außerhalb solcher Aktionstage setzt sich das Bundeskriminalamt
    intensiv gegen Hass und Hetze im Internet ein. Mit unserer Zentralen Meldestelle für Strafbare
    Inhalte im Internet, kurz ZMI, verfolgen wir strafbare Inhalte im Netz seit Februar dieses Jahres noch
    intensiver.“

    Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 22. März 2022

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