Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) (20/8290) will die Bundesregierung die Steuerungsmechanismen des Gesetzes verbessern. Wie aus der Begründung zum Entwurf hervorgeht, hätten sich seit Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Dezember 2019 in der Praxis Schwierigkeiten bei der Anwendung insbesondere des Nachsteuerungsmechanismus des Paragrafen 8 gezeigt. Zudem enthalte das KSG aktuell keine Vorgabe, bei bereits absehbaren Zielverfehlungen nachzusteuern, obwohl dies „in vielen Fällen mit weniger einschneidenden Maßnahmen möglich wäre.“
Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen. So will die Bundesregierung in dem Fall, dass eine Prognose in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen ergibt, Maßnahme zur Einhaltung der Gesamtmenge sicherstellen.
Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Sitzungswoche am Freitag, 22. September erstmals im Plenum beraten werden.
(c) HiB Nr. 645, 13.09.2023