Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über den Beitritt Deutschlands zum „Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums – Suchtstoffe“ (20/8297) vorgelegt, der die Zustimmung des Bundestages zu diesem Beitritt vorsieht. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, wurde das „Maritime Analyse- und Einsatzzentrum – Suchtstoffe“ (Maritime Analysis and Operations Centre – Narcotics (kurz: MAOC (N)) 2007 in Lissabon von Frankreich, Irland, Italien, Spanien, den Niederlanden, Portugal und dem Vereinigten Königreich gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, den illegalen Rauschgifthandel auf dem See- und Luftweg zu bekämpfen.
Es sieht sich den Angaben zufolge „als Analyse- und Operationszentrum aller bedarfstragenden Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union sowie seinen weiteren Partnern“. Die Organisation habe sich zu einer festen Institution der europäischen Sicherheitsarchitektur entwickelt und allein im Jahr 2021 Rauschgifttransporte in einem Marktwert von 3,9 Milliarden Euro unterbinden und damit vom europäischen Straßenmarkt fernhalten können.
Bislang hat Deutschland laut Vorlage einen sogenannten „Beobachterstatus“ bei MAOC (N) inne. Dieser gewähre aber nur eine eingeschränkte Kenntnisnahme von laufenden Auswertungen und Ermittlungen von MAOC (N) mit Bezügen nach Deutschland. Auch bietet MAOC (N) gegenüber vorhandenen Organisationsstrukturen laut Bundesregierung „den Vorteil eines schnellen, unmittelbaren und vertrauensvollen Informationsaustauschs“. Zudem verfüge MAOC (N) über viele Erfahrungswerte und gewährleiste eine schnelle und professionelle Umsetzung operativer Maßnahmen durch die Vertragsparteien. Durch den Beitritt Deutschlands zu MAOC (N) entstehen den Angaben zufolge Beitragskosten in Höhe von derzeit jährlich circa 48.000 Euro.
(c) HiB Nr. 642, 13.09.2023