Der EZB-Rat wird den eingeschlagenen Kurs fortsetzen, indem er die Zinsen deutlich und in einem
    gleichmäßigen Tempo anhebt und sie auf einem ausreichend restriktiven Niveau hält, das eine
    zeitnahe Rückkehr der Inflation zu seinem mittelfristigen 2 %-Ziel gewährleistet. Der EZB-Rat hat
    daher heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben. Er
    geht zudem davon aus, dass er sie weiter erhöhen wird. Angesichts des Drucks im Zusammenhang
    mit der zugrunde liegenden Inflation beabsichtigt der EZB-Rat, die Zinssätze bei seiner nächsten
    geldpolitischen Sitzung im März um weitere 50 Basispunkte anzuheben. Dann wird er eine Bewertung
    des darauffolgenden geldpolitischen Pfads vornehmen. Ein restriktives Zinsniveau wird im Laufe der
    Zeit die Inflation senken, indem es die Nachfrage dämpft, und gleichzeitig dem Risiko vorbeugen,
    dass sich die Inflationserwartungen dauerhaft nach oben verschieben. In jedem Fall werden die
    Leitzinsbeschlüsse des EZB-Rats auch in Zukunft von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu
    Sitzung festgelegt.


    Der EZB-Rat hat heute auch die Modalitäten für die Verringerung der Wertpapierbestände des
    Eurosystems im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset
    Purchase Programme – APP) beschlossen. Wie im Dezember angekündigt, wird sich das APPPortfolio von Anfang März bis Ende Juni 2023 monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd € verringern. Das
    anschließende Tempo des Portfolioabbaus wird im Zeitverlauf festgelegt. Die Tilgungsbeträge werden
    zum Teil wieder angelegt, weitgehend im Einklang mit der derzeitigen Praxis. Dabei werden die zur
    Wiederanlage verbleibenden Beträge den Teilprogrammen des APP im Verhältnis zu deren Anteil an
    den Tilgungsbeträgen zugewiesen. Beim Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen
    Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP) werden sie den Ländern sowie den nationalen
    und supranationalen Emittenten im Verhältnis zu deren Anteil an den Tilgungsbeträgen zugewiesen.
    Bei den Eurosystem-Ankäufen von Unternehmensanleihen werden die zur Wiederanlage
    verbleibenden Beträge stärker auf Emittenten mit einer besseren Klimaleistung ausgerichtet. Soweit
    dies ohne Beeinträchtigung des Preisstabilitätsziels der EZB möglich ist, unterstützt dieser Ansatz die

    schrittweise Dekarbonisierung der Bestände des Eurosystems an Unternehmensanleihen im Einklang
    mit den Zielen des Pariser Abkommens.
    Einzelheiten zu den Modalitäten für den Abbau der APP-Bestände sind einer separaten
    Pressemitteilung zu entnehmen, die heute um 15:45 Uhr (MEZ) veröffentlicht wird.
    EZB-Leitzinsen
    Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben.
    Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für
    die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 8. Februar 2023 auf
    3,00 %, 3,25 % bzw. 2,50 % erhöht.


    Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und
    Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

    Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bis
    Ende Februar 2023 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Im Anschluss werden die
    APP-Bestände in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo reduziert, da das Eurosystem die
    Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich wieder anlegen wird. Bis
    Ende Juni 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd € reduziert. Das Tempo
    danach wird im Zeitverlauf festgelegt.


    Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP)
    angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen
    Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige
    Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des
    angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.
    Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio
    des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen
    Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

    Refinanzierungsgeschäfte
    Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen
    Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte
    Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.


    Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um
    sicherzustellen, dass die Inflation mittelfristig zu seinem Zielwert von 2 % zurückkehrt. Das Instrument
    zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) steht zur Verfügung, um
    ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung
    für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine
    effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.

    Quelle: Europäische Zentralbank, Pressemitteilung vom 2. Februar 2023

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