Schuldenbremse und Sondervermögen – Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu
Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet.