Leiter der Ratsschule Melle darf vorerst nicht an die Oberschule Spelle abgeordnet werden
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat dem Antrag des Schulleiters der Ratsschule Melle auf Erlass einer Zwischenverfügung mit Beschluss vom 27. März 2024 stattgegeben. Damit darf die ab dem 1. April 2024 vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Osnabrück vorgesehene Abordnung an die Oberschule Spelle nicht vor…