Entsorgungsbranche: Veolia darf Friedrich Hofmann nur unter Bedingungen übernehmen
Das Bundeskartellamt hat heute die Übernahme der operativen Tochtergesellschaften der Friedrich Hofmann GmbH, Büchenbach, durch die Veolia Umweltservice GmbH, Hamburg, nur unter einer aufschiebenden Bedingung freigegeben. Ein Entsorgungsstandort der Beteiligten in Nürnberg muss zuvor an einen unabhängigen Wettbewerber veräußert werden. Das Bundeskartellamt muss diesem Erwerber zuvor zustimmen. Andreas Mundt, Präsident…