Keine Opferentschädigung für verletzten Ladendetektiv
Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) können Opfer von Gewalttaten Entschädigungsleistungen erhalten. Hintergrund ist die Verantwortung des Staates als Trägers des Gewaltmonopols die Menschen vor kriminellen Handlungen zu schützen. Das eigene Verhalten des Opfers kann allerdings einer Entschädigung entgegenstehen. In einem solchen Fall hat das Landessozialgericht jetzt einen Anspruch auf Beschädigtenversorgung verneint.…