BGH: Revisionen in Sachen Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ erfolglos
Der VI. Zivilsenat hat die Revisionen der klagenden Ärzte gegen das Bewertungsportal "JAMEDA" zurückgewiesen (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Die Urteilsbegründung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 183 vom 13.10.2021