„Bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten voneinander lernen.“ – unter diesem
    Motto veranstaltet der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz,
    Oberstaatsanwalt Andreas Franck, am 23. September 2022 in München den ersten
    Workshop antisemitische Straftaten in Bayern und Österreich.


    20 Expertinnen und Experten aus Bayern und Österreich sowie der EU-Kommission
    diskutieren und beraten in den Räumen des Generalstaatsanwalts in München,
    Reinhard Röttle, über die effektive Verfolgung judenfeindlicher Straftaten.
    Österreich war eines der ersten Länder Europas, das 2021 einen Aktionsplan gegen
    Antisemitismus beschloss. Im Rahmen des Workshops stellen die Vertreter der
    österreichischen und bayerischen Sicherheitsbehörden das aktuelle Lagebild zu
    antisemitischen Straftaten und Straftätern vor. Zentrales Thema der Arbeitstagung
    sind auch die sog. Holocaust-Vergleiche bei Corona-Demonstrationen – ein
    Phänomen, das in beiden Ländern die Strafverfolger intensiv beschäftigt.


    Unter anderem werden der Antisemitismuskoordinator der österreichischen
    Bundesregierung und ein Vertreter des österreichischen Bundesministeriums des
    Innern einen Überblick über die dortigen Strategien zur Bekämpfung von
    Antisemitismus geben. Staatsanwälte aus beiden Ländern werden die Möglichkeiten
    und Grenzen der Strafverfolgung darlegen. Ein Vertreter der Europäischen Union wird
    die EU-Initiativen zur Bekämpfung antisemitischer Straftaten vorstellen.


    Die bayerische Justiz hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen geschaffen
    und geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitische Straftaten vor.
    Bereits 2018 wurde je ein Antisemitismusbeauftragter bei den
    Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Diese
    haben einen international beachteten Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem
    Leitfaden können antisemitische Motive (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder
    Codes) leichter entschlüsselt werden. Bayern hat als erstes Bundesland in
    Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance
    (IHRA) angenommen. Seit dem vergangenen Oktober wurde zusätzlich ein Zentraler
    Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Deutschlands erster
    Spezialstaatsanwalt zur Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten erzielte bereits
    große Erfolge, u. a. bei der strafrechtlichen Ahndung von Holocaustvergleichen bei
    Corona-Demonstrationen.

    Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, betont anlässlich
    dieses Workshops: „Die Zahl der antisemitischen Straftaten in Bayern, in Deutschland
    und in Europa wächst. Deshalb müssen wir über die Ländergrenzen hinweg
    gemeinsam auf diese Entwicklung reagieren und ein klares Zeichen setzen: Die
    bayerische Justiz duldet keine Angriffe auf Jüdinnen und Juden und geht konsequent
    gegen Antisemitismus vor.“


    Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, hebt hervor: „Der Ausbau
    der grenzüberschreitenden Kooperation und der internationale Austausch sind mir
    sehr wichtig. Das gilt ganz besonders bei der Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten.“


    Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz,
    Oberstaatsanwalt Andreas Franck, zu diesem Workshop: „Judenfeindliche
    Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Wir haben bewusst das offene
    Format eines Workshops gewählt. Wir wollen in den kommenden Jahren auch weitere
    europäische Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften für unseren Austausch
    gewinnen.“

    Quelle: Generalstaatsanwaltschaft München, Pressemitteilung vom 23. September 2022

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