Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute ein Landesantidiskriminierungsgesetz und einen Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorgestellt. Der Vorsitzende des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein, sagt dazu: „Grundsätzlich ist jede Initiative zur Verhinderung oder Eindämmung von Diskriminierung ehren- und unterstützenswert.“ Dem grünen Ruf nach einem Antidiskriminierungsgesetz, einem Polizeibeauftragten und Antidiskriminierungsstellen mit Ombudsleuten erteilt er jedoch eine klare Absage, weil dies Misstrauen und Argwohn insbesondere auch gegenüber den Polizeibeschäftigten zum Ausdruck bringt. „Neben der Tatsache, dass eine solche Forderung einen völlig falschen Eindruck von der Arbeit der Polizei vermittelt, fehlt aufgrund des schon existierenden Bürgerbeauftragten und anderer staatlicher Stellen so-wie niedriger Fallzahlen die Notwendigkeit zur Schaffung von mehr Bürokratie.“

Köhnlein weist darauf hin, dass das Aufgabenfeld eines Polizeibeauftragten in Bayern bereits vom Bürgerbeauftragten Michael Hofmann abgedeckt wird. „170 Vorgänge mit Polizeibezug sind in den ersten drei Quartalen seines Berichtszeitraums bearbeitet worden, kein einziger mit Vorwürfen von Rassismus und Diskriminierung. Weder diese geringe Anzahl von Beschwerden und Vorwürfen noch die niedrigschwellige Qualität dieser Sachverhalte rechtfertigen „Sonderstellen“ oder erfordern eine gesetzliche Neuregelung. Ein Blick nach Berlin, wo das bis dato einzige Antidiskriminierungsgesetz angewandt wird, bestätigt dies. In einem ersten Bericht sind dort in einem dreiviertel Jahr lediglich 34 Vorwürfe gegen die Polizei ausgewiesen, davon zwei mit einem Rassismus- oder Diskriminierungsvorwurf. Dort verrichten 25.000 Polizeibeschäftigte zum großen Teil rund um die Uhr Dienst. Millionen von polizeilichen Maßnahmen werden jährlich durchgeführt.“

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft Bayern vom 29. Oktober 2021

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