Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gegen die Goldman Sachs Bank Europe SE eine
    Verwaltungsgeldbuße von 6,63 Mio. € verhängt. Grund hierfür war die Meldung von falsch
    berechneten risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko.

    Die Bank hatte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 über einen Zeitraum von acht
    aufeinanderfolgenden Quartalen risikogewichtete Aktiva für das Kreditrisiko gemeldet, die zu niedrig
    angesetzt waren. Der fehlerhafte Ausweis ist darauf zurückzuführen, dass Risikopositionen gegenüber
    Unternehmen falsch eingestuft und mit einem geringeren Risikogewicht belegt wurden als in den
    einschlägigen Vorschriften gefordert. Aufgrund mangelhafter interner Kontrollmechanismen erkannte
    die Goldman Sachs Bank Europe SE diesen Fehler nicht rechtzeitig. Die falsch berechneten Zahlen
    wurden an die EZB gemeldet, der es somit nicht möglich war, sich ein umfassendes Bild vom
    Risikoprofil der Bank zu machen.

    Die risikogewichteten Aktiva sind ein Maß für das Risiko, das die Banken in ihren Büchern halten. Sie
    dienen den Banken als Grundlage für die Berechnung ihres Kapitalbedarfs. Da die risikogewichteten
    Aktiva zu niedrig angesetzt wurden, hat die Goldman Sachs Bank Europe SE ihren Kapitalbedarf nicht
    richtig berechnet und meldete zu hohe Kapitalquoten. Die Kapitalquoten sind wiederum ein wichtiger
    Indikator für die Kapitalstärke einer Bank und ihre Fähigkeit, Verluste zu absorbieren.
    Die Höhe der Geldbuße wird von der EZB auf Grundlage ihres Leitfadens „Guide to the method of
    setting administrative pecuniary penalties“ festgelegt. Die Schwere des Verstoßes wird in fünf
    Kategorien unterteilt: minderschwer („minor“), mittelschwer („moderately severe“), schwer („severe“),
    sehr schwer („very severe“) und äußerst schwer („extremely severe“). Im vorliegenden Fall stufte die
    EZB den Verstoß als schwer ein. Weitere Informationen zu den aufsichtlichen Sanktionen der EZB
    finden sich auf der Website der EZB-Bankenaufsicht.

    Quelle: EZB, Pressemitteilung vom 16. Mai 2023

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