Lüneburg, 30. Juni 2026 (JPD). Der Geschäftsbetrieb der insolventen Fahrschule Dorn läuft weiter. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 29. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen von Holger Werner Gouder, dem Eigentümer der Fahrschule, angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Nikolas Otto von der Restrukturierungskanzlei BBL Brockdorff bestellt.
Otto hat nach Angaben der Kanzlei gemeinsam mit seinem Team unmittelbar mit der Analyse der wirtschaftlichen Lage begonnen. Derzeit werde die Situation sondiert, um ein umfassendes Bild über die Lage der Fahrschule zu gewinnen. Für belastbare Prognosen sei es noch zu früh.
Für die sieben Mitarbeitenden soll ein Antrag auf Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Dadurch soll das Unternehmen Zeit gewinnen, sich neu aufzustellen. Parallel sollen im Rahmen eines strukturierten M&A-Prozesses mögliche Investoren identifiziert und angesprochen werden.
Die Fahrschule Dorn wurde am 1. November 1964 gegründet und ist an den Standorten Lüneburg und Reppenstedt präsent. Sie beschäftigt sieben Mitarbeitende. Zusammen mit dem Schuldner sind insgesamt sechs Fahrlehrer tätig.
Hintergrund des Insolvenzantrags sind nach Angaben der Kanzlei vor allem schwache Anmeldezahlen in den vergangenen Jahren. Diese hingen teilweise mit allgemeinen Problemen der Branche und teilweise mit Personalproblemen zusammen. Letztere seien zwischenzeitlich gelöst worden.






