EDEKA darf tegut übernehmen – Verzicht auf 24 Standorte

Bonn, 28.09.2026 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 tegut-Lebensmittelmärkten sowie weiterer Unternehmensteile durch EDEKA freigegeben. Voraussetzung ist, dass EDEKA 24 weitere tegut-Standorte für vier Jahre nicht übernimmt.

Nach Angaben der Behörde hätte der ursprünglich geplante Erwerb von 202 Märkten ohne die Zusagen in 34 regionalen Märkten zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen geführt. In neun dieser Märkte wäre zudem die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von EDEKA zu erwarten gewesen.

Das Erwerbsverbot für die 24 Standorte gilt für die gesamte EDEKA-Gruppe einschließlich der Regionalgesellschaften und selbstständigen Einzelhändler. Erfasst sind auch Miet- und Anschlussmietverträge. Betroffen sind unter anderem Märkte in Kassel, Würzburg, Gerbrunn, Bad Neustadt, Erfurt und Tauberbischofsheim.

Die Prüfung zeigte nach Angaben des Bundeskartellamts zugleich eine weiter gestiegene Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe und ALDI vereinten 2025 zusammen mehr als 90 Prozent der bundesweiten Umsätze auf sich. Eine kollektive Marktbeherrschung stellte die Behörde jedoch weder auf den Absatz- noch auf den Beschaffungsmärkten fest.

EDEKA sagte zudem zu, im Zusammenhang mit der Übernahme keine Konditionenforderungen ohne angemessene Gegenleistung gegenüber Lieferanten zu stellen. Die geplante Übernahme weiterer tegut-Standorte durch REWE wird vom Bundeskartellamt weiterhin geprüft.

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