Bonn, 27. November 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat der Übernahme des „Ostfriesischen Kuriers“ und der „Norderneyer Badezeitung“ durch die NOZ/mh:n Mediengruppe zugestimmt. Die Behörde gab das Vorhaben nach einer kartellrechtlichen Vorprüfung frei. Die beiden Lokalzeitungen erscheinen im nördlichen Ostfriesland und sollen künftig zum Portfolio des Osnabrücker Medienhauses gehören.

Keine wettbewerblichen Überschneidungen festgestellt

Nach Angaben des Bundeskartellamts bestehen keine relevanten Wettbewerbsüberschneidungen zwischen den Titeln der NOZ/mh:n Mediengruppe und den zu übernehmenden Zeitungen. Die NOZ verbreitet unter anderem die „Neue Osnabrücker Zeitung“ sowie die „Rheiderland Zeitung“ im südlichen Ostfriesland. Die Verbreitungsgebiete der betroffenen Medienmärkte seien voneinander abgegrenzt, sodass keine unmittelbare Konkurrenzsituation vorliege, erklärte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt. Das Vorhaben sei daher aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich.

Im Rahmen solcher Zusammenschlüsse prüft das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf Leser- und Anzeigenmärkte. Entscheidend ist, ob Mediennutzende und Werbetreibende ausreichend Ausweichmöglichkeiten haben. Die Meinungsvielfalt als solche ist nach geltendem Recht kein eigenständiger Maßstab der kartellrechtlichen Bewertung.

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