Bonn, 18. September 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat den Einstieg des chinesischen Handelskonzerns JD.com bei der CECONOMY AG freigegeben. Die Behörde sieht in dem Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da JD.com bislang nur in geringem Umfang auf dem deutschen Markt aktiv ist.

    CECONOMY mit Sitz in Düsseldorf betreibt die Elektronikmärkte MediaMarkt und Saturn und zählt zu den größten Händlern für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte in Europa. JD.com gilt als umsatzstärkster Einzelhändler Chinas und ist vor allem im Onlinehandel und in der Logistik tätig. In Europa ist das Unternehmen bisher nur mit einzelnen Onlineangeboten präsent.

    Bundeskartellamt genehmigt Kontrollerwerb im Einzelhandel

    Mit der Entscheidung unterstreicht das Bundeskartellamt seine Rolle als Prüfinstanz für wettbewerbsrechtliche Aspekte von Unternehmenszusammenschlüssen. Fragen der nationalen Sicherheit oder außenwirtschaftlicher Belange fallen hingegen nicht in die Zuständigkeit der Kartellbehörde, sondern in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

    Die Freigabe des Kontrollerwerbs durch JD.com markiert einen weiteren Schritt in der internationalen Expansion des Konzerns und könnte die Wettbewerbsdynamik im deutschen Einzelhandel langfristig verändern.

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