
Bonn, 19. November 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss zwischen der dänischen Demant-Gruppe und der deutschen Kind-Gruppe genehmigt. Die Entscheidung betrifft sowohl das Filialnetz der Hörgeräteakustik als auch den zur Kind-Gruppe gehörenden Hersteller audifon. Mit der Freigabe bestätigt die Behörde, dass die Fusionskontrolle im Hörgerätemarkt trotz einzelner regionaler Auffälligkeiten keine rechtlichen Hürden gegen das Gesamtvorhaben sieht.
Fusionskontrolle im Hörgerätemarkt: Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss frei
Nach Angaben der Behörde entsteht durch die Übernahme die größte Hörakustikkette in Deutschland mit etwa 1.000 Filialen. Kind betreibt rund 600 Standorte, Demant etwa 350 Filialen unter Marken wie Audika oder Ritter. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, in den meisten betroffenen Regionen sei der Wettbewerb auch nach dem Zusammenschluss ausreichend gesichert. Neben bundesweit tätigen Ketten sorgten zahlreiche regionale Anbieter sowie Optikerfilialen mit zusätzlicher Hörakustik für Alternativen auf lokaler Ebene.
In einer ersten Analyse hatte das Bundeskartellamt rund 80 Einzugsgebiete untersucht und für 17 regionale Märkte vorläufig wettbewerbliche Bedenken festgestellt. Die Unternehmen reagierten darauf, indem sie das Vorhaben modifizierten und drei Standorte im Raum Kassel an einen unabhängigen Dritten veräußerten. Dadurch verringerte sich das Marktvolumen in den betroffenen Markträumen so weit, dass die Bagatellmarktklausel des § 36 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Untersagung entgegenstand. Für 15 Regionen – darunter im Erzgebirge und im Saarland – blieben zwar Auffälligkeiten bestehen, diese erreichten jedoch nicht die erforderliche Marktgröße für eine Untersagung.
Die Freigabe umfasst auch den Produktionsbereich. Demant übernimmt mit audifon einen kleineren Hörgerätehersteller, was aus Sicht der Wettbewerbsbehörde keine marktbeherrschende Stellung verstärkt. Auf dem Herstellermarkt bestehe weiterhin ein breites Angebot internationaler Anbieter wie WS Audiology, Sonova und GN Hearing. Auch im vertikalen Verhältnis zwischen Produktion und Vertrieb erwartete die Behörde keine Beschränkungen des Innovations- oder Preiswettbewerbs. Die Fusionskontrolle im Hörgerätemarkt komme daher zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung bewirkt.