
Berlin, 24. November 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt verpflichtet die Rethmann-Gruppe für drei Jahre dazu, bestimmte Unternehmensübernahmen vor deren Vollzug anzumelden. Die Vorgabe betrifft Zusammenschlüsse in der Erfassung nicht-gefährlicher Haushaltsabfälle sowie in der Aufbereitung von Hohlglas, sofern die Zielunternehmen Umsätze von mindestens 100.000 Euro erzielen und kein Bagatellfall vorliegt. Die Behörde nutzt damit erstmals eine seit 2021 bestehende und 2023 reformierte Befugnis, die eine Anmeldung auch solcher Transaktionen ermöglicht, die regulär nicht der fusionsrechtlichen Kontrolle unterliegen.
Bundeskartellamt verpflichtet Rethmann-Gruppe zur Fusionsanmeldung
Die Entscheidung stützt sich auf die Ergebnisse einer Sektoruntersuchung, die das Bundeskartellamt Ende 2023 abgeschlossen hatte. Demnach nimmt die Rethmann-Gruppe, zu der das Entsorgungsunternehmen Remondis gehört, sowohl bei der Sammlung nicht-gefährlicher Siedlungsabfälle als auch bei der Altglasaufbereitung eine marktführende Stellung ein. Die Behörde sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Erwerb kleinerer Wettbewerber regionale Märkte weiter verengen und den Wettbewerb nachhaltig beeinträchtigen könnte.
Präsident Andreas Mundt verwies darauf, dass die allgemeinen Umsatzschwellen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kleinere Übernahmen häufig von einer Kontrolle ausschließen. Gerade in lokal abgegrenzten Entsorgungsmärkten könnten allerdings auch Anbieter mit geringen Umsätzen eine wesentliche wettbewerbliche Rolle spielen. Nach § 32f Abs. 2 GWB kann eine Anmeldepflicht auferlegt werden, wenn auf Grundlage einer Sektoruntersuchung objektive Hinweise bestehen, dass künftige Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb erheblich behindern könnten.
Nach Feststellungen der Behörde verfügt die Rethmann-Gruppe über eine nahezu flächendeckende Marktpräsenz, starke Finanzkraft und einen privilegierten Zugang zu regionalen Beschaffungs- und Absatzmärkten. Zudem seien die Märkte durch hohe Eintrittsbarrieren geprägt, während die Zahl der Bieter in kommunalen oder dualen Ausschreibungen spürbar zurückgegangen sei. Vor diesem Hintergrund könne auch der Erwerb kleinerer regionaler Unternehmen im Einzelfall wettbewerbsrelevant sein. Eine abschließende Bewertung bleibe jedoch den einzelnen Fusionsprüfverfahren vorbehalten.
Das Prüfverfahren zur nun erlassenen Verpflichtung wurde im Juni 2024 eingeleitet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Rethmann-Gruppe kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.