
Bonn, 30. Juni 2026 (JPD). Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2025/26 vorgelegt und dabei mehrere Schwerpunkte seiner aktuellen Arbeit benannt. Präsident Andreas Mundt stellte in Bonn insbesondere Verfahren zu Kraftstoffpreisen, Digitalmärkten, Kartellverfolgung und Zusammenschlüssen im Lebensmitteleinzelhandel heraus.
Nach Beginn der Iran-Krise kam es auf den Kraftstoffmärkten zu erheblichen Preissteigerungen. Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben auf Grundlage des neuen Kraftstoffmaßnahmenpakets unmittelbar Ermittlungen aufgenommen. Im Zentrum steht dabei die Ebene der Raffinerien und Großhändler. Das Amt hat Verfahren gegen die Eigner aller deutschen Raffinerien eröffnet und umfangreiche Auskunftsbeschlüsse erlassen.
Mundt verwies dabei auf den neuen § 29a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Marktmächtige Unternehmen dürften auf der Raffinerie- und Großhandelsebene keine Preise verlangen, die ihre Kosten in unangemessener Weise überschreiten. Die neue Beweislastumkehr helfe der Behörde bei der Prüfung. Die Unternehmen müssten ihre Kostenstrukturen offenlegen und darlegen, dass ihre Preise gerechtfertigt seien.
Auch die seit Inkrafttreten der 12-Uhr-Regel geltenden Vorgaben für Tankstellen werden überwacht. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe prüft automatisch, ob Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Für die Sanktionierung möglicher Verstöße sind die Länder zuständig. Das Bundeskartellamt erfasst Hinweise und übermittelt Daten an die zuständigen Landesbehörden. Mit Blick auf das Auslaufen der Steuersenkung auf Kraftstoffe Ende Juni kündigte Mundt an, die Preisentwicklung genau zu beobachten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Digitalwirtschaft. Im Mittelpunkt stand 2025/26 unter anderem der Abschluss des Verfahrens gegen Amazon zu sogenannten Preiskontrollmechanismen. Das Bundeskartellamt untersagte Amazon, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace in der bisherigen Form zu beeinflussen. Zudem setzte die Behörde erstmals eine Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von bisher rund 59 Millionen Euro fest. Amazon hat Beschwerde eingelegt; das Verfahren ist beim Bundesgerichtshof anhängig.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes ist eine Einflussnahme Amazons auf die Preisgestaltung der Marketplace-Händler nur in engen Ausnahmefällen zulässig, weil Amazon auf seiner Plattform zugleich selbst im Wettbewerb mit diesen Händlern steht. Weitere Verfahren gegen große Digitalunternehmen laufen. Dazu zählt insbesondere das Verfahren zu Apples App Tracking Transparency Framework, bei dem das Bundeskartellamt koordiniert mit mehreren europäischen Wettbewerbsbehörden vorgeht.
Auch Künstliche Intelligenz spielt nach Angaben der Behörde bereits in verschiedenen Verfahren eine Rolle. Dies betrifft sowohl die mögliche Stärkung der Marktmacht digitaler Plattformen als auch Kooperationen von Unternehmen bei der Bündelung von Daten zum Training von KI-Modellen.
Die Kartellverfolgung bleibt nach Darstellung des Bundeskartellamtes eine Kernaufgabe. Im Jahr 2025 wurden rund 18 Millionen Euro Bußgelder vereinnahmt. Bei der Behörde gingen 815 Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße ein. Das Bundeskartellamt führte vier Durchsuchungsaktionen in eigenen Verfahren durch. Hinzu kamen sechs Durchsuchungen im Rahmen der Amtshilfe, unter anderem für die Europäische Kommission.
In der Fusionskontrolle richtet sich der Blick derzeit besonders auf den Lebensmitteleinzelhandel. Das Bundeskartellamt gab den Erwerb von 36 tegut-Standorten durch Tante Enso frei. Weitere umfangreiche Filialübernahmen durch Unternehmen des EDEKA-Verbunds und durch die REWE-Gruppe werden in laufenden Hauptprüfverfahren untersucht. Dabei prüft die Behörde Auswirkungen auf Absatzmärkte des Lebensmitteleinzelhandels und auf Beschaffungsmärkte.
Im Jahr 2025 prüfte das Bundeskartellamt insgesamt 876 Zusammenschlussvorhaben. Zwei Vorhaben wurden in Hauptprüfverfahren vertieft untersucht. Die Übernahme mehrerer Schlachthöfe von Vion durch die Tönnies-Gruppe wurde wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken untersagt.
Neben diesen Schwerpunkten führt das Bundeskartellamt Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola sowie gegen die EDEKA-Gruppe wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabatt- und Konditionenpraktiken. Weitere Verfahren betreffen Temu sowie Vodafone und deren Tochter Vantage Towers.
Abgeschlossen wurden die Verfahren im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen. Insgesamt wurden rund 218 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt. Zugleich erklärte das Bundeskartellamt, die überwiegende Zahl der geprüften Unternehmen habe sich regelkonform verhalten.
Bei den Vergabekammern des Bundes wurden im Jahr 2025 insgesamt 132 Nachprüfungsanträge gestellt. Im Wettbewerbsregister waren rund 24.500 Unternehmen eingetragen, darunter rund 7.850 Neueintragungen. Rund 7.600 Auftraggeber waren registriert; die Zahl der Abfragen lag bei rund 1.100 pro Tag.
Mundt sprach sich zudem für eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Verfahrensregeln im Zuge der geplanten 12. GWB-Novelle aus. Die Verfahren seien in den vergangenen Jahren komplexer geworden, insbesondere in digitalen Märkten, bei internationalen Sachverhalten und in umfangreichen Bußgeldverfahren.





