
WIESBADEN, 4. August 2026 (JPD). Der steuerpflichtige Anteil der Rentenleistungen in Deutschland ist weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, waren im Jahr 2025 durchschnittlich 72 Prozent der ausgezahlten Renten einkommensteuerpflichtig. Insgesamt erhielten 22,5 Millionen Menschen Rentenleistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro. Davon entfielen rund 304 Milliarden Euro auf steuerpflichtige Einkünfte.
Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger um 168.000 beziehungsweise 0,8 Prozent zu. Die ausgezahlten Rentenleistungen stiegen um 20,7 Milliarden Euro oder 5,1 Prozent.
Seit 2015 erhöhte sich der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen um 16,4 Prozentpunkte – von 55,3 auf 71,7 Prozent. Ursache ist die schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz. Dabei werden Rentenbeiträge während der Erwerbsphase zunehmend steuerlich entlastet, während die Rentenzahlungen im Ruhestand stärker besteuert werden.
Die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer später in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner gesetzlichen Rente versteuern. Hinzu kommt, dass allgemeine Rentenerhöhungen vollständig steuerpflichtig sind. Durch das Wachstumschancengesetz wurde die ursprünglich bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis 2058 verlängert. Erst dann werden neu beginnende gesetzliche Renten vollständig der Einkommensteuer unterliegen.
Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2025 tatsächlich Einkommensteuer zahlen müssen, steht wegen der noch laufenden Steuerveranlagungen nicht fest. Die aktuellsten verfügbaren Daten beziehen sich auf das Jahr 2022. Damals waren rund 9,34 Millionen beziehungsweise 42 Prozent der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbeziehenden einkommensteuerpflichtig. Das waren 442.000 Personen beziehungsweise 1,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Von den im Jahr 2022 steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentnern verfügten rund 80 Prozent neben ihren Renteneinkünften über weitere steuerrelevante Einkünfte, etwa aus Versorgungsbezügen, Erwerbstätigkeit oder Vermietung. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren werden zudem die Einkünfte beider Partner gemeinsam berücksichtigt. Viele Rentner bleiben hingegen trotz steuerpflichtiger Rentenanteile steuerfrei, weil ihre Einkünfte nach Abzug der maßgeblichen Freibeträge unter dem Grundfreibetrag liegen.





