Köln, 10. Oktober 2025 (JPD) – Das Urteil gegen zwei junge Männer wegen des tödlichen Raubüberfalls auf einen 85-jährigen Rentner in Pulheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der beiden Angeklagten verworfen und damit die Entscheidungen des Landgerichts Köln bestätigt. Die Männer waren im Juni 2024 wegen Raubes mit Todesfolge zu Jugendstrafen von sechs und acht Jahren verurteilt worden.

BGH bestätigt Urteil zu tödlichem Raubüberfall in Pulheim

Nach den Feststellungen der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Köln hatten die Angeklagten gemeinsam mit zwei weiteren Beteiligten den Plan gefasst, den Rentner in seinem Haus zu überfallen, um Bargeld und Wertgegenstände zu erbeuten. Während einer der Männer im Fluchtfahrzeug wartete, verschafften sich drei weitere gewaltsam Zutritt zum Haus des Opfers. Sie fügten dem 85-Jährigen dabei schwere Schläge zu und versuchten, im Keller einen Wandtresor zu öffnen.

Um Hilferufe zu verhindern, knebelten die Täter den Rentner mit Klebeband. Einer der im Haus befindlichen Männer übte nach den Feststellungen der Kammer anschließend massive Gewalt gegen den Hals des Opfers aus, wodurch dieser erstickte. Mit einer Beute von mindestens 50 Euro flohen die Täter vom Tatort.

Zwar konnte das Gericht nicht feststellen, dass einer der beiden nun rechtskräftig Verurteilten die tödlichen Gewalteinwirkungen selbst verübte oder bei deren Ausführung anwesend war. Gleichwohl sah die Kammer den Tatbestand des Raubes mit Todesfolge als erfüllt an, da beide Angeklagten die Anwendung von Gewalt billigend in Kauf nahmen, um die Tat zu ermöglichen.

Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler

Mit Beschluss vom 18. September 2025 (Az. 2 StR 513/24) verwarf der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Angeklagten als unbegründet. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Verurteilten ergeben, so der BGH. Wie üblich in solchen Fällen enthalten die Beschlüsse keine weitere Begründung.

In einem gesonderten Verfahren hat das Landgericht Köln im Mai 2025 einen weiteren, erwachsenen Mittäter wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das Revisionsverfahren dauert an.

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