Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2021 insgesamt rund 14,3 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Das ist fast doppelt so viel wie im Jahr davor, da wurden rund 7,9 Millionen Euro abgeschöpft.
Justizministerin Bernhardt: „Die Justiz handelt. Denn Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Gegenstände und Vermögen, was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, müssen eingezogen werden. Die Staatsanwaltschaften unseres Landes haben in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 44 Millionen Euro abgeschöpft. Seit der Reform der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 können Geschädigte einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern. Das ist ein starkes Signal für den Opferschutz. In den vergangenen fünf Jahren ist gut jeder dritte abgeschöpfte Euro an geschädigte Privatpersonen ausgezahlt worden, insgesamt waren es rund 13,7 Millionen Euro, allein im Jahr 2021 knapp sechs Millionen. Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2021 rund 3,4 Millionen Euro abgeschöpft. In der Staatskasse verblieben rund 5,1 Millionen Euro. Für ihre verlässliche Arbeit danke ich den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es ist gut, dass die Justiz darauf ein besonderes Augenmerk setzt“, so Ministerin Bernhardt.
Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Dass auch im vergangenen Jahr in ihrem Umfang weiter anwachsende Vermögenwerte im Rahmen von Ermittlungsverfahren gesichert und im gerichtlichen Hauptverfahren eingezogen werden konnten, belegt eine erfreulich nachhaltige Entwicklung. Die gemeinsamen Anstrengungen der Staatsanwaltschaften, der Polizei, des Zolls und der Finanzverwaltung tragen erkennbar Früchte. Die Ergebnisse dieser Arbeit bewirken nicht nur, dass es den Opfern von Straftaten erleichtert wird, die ihnen entstandenen Schäden auszugleichen. Sie zeigen dabei, dass parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen in stetig wachsender Routine auch Ermittlungen zu den Taterträgen geführt werden. Die dabei aufgespürten Vermögenswerte werden mit teilweise hohem Aufwand gesichert. Mit der vor zwei Jahren bei der Staatsanwaltschaft Rostock eingerichteten und landesweit zuständigen Zentralstelle zur Verwertung virtueller Währungen werden dabei zunehmend auch digitale Vermögenswerte wie Bitcoin, Ethereum und Dogecoin einbezogen, auch wenn diese im Ausland verwahrt werden. Nach rechtskräftigen Verurteilungen kann auf gesicherte Vermögenswerte sofort zugegriffen werden – entweder durch die Verletzten oder aber auch zugunsten der Staatskasse und damit des Gemeinwohls.“
Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 12. September 2022